Dienstleistungen
Wir beraten Sie in allen Bereichen des Notariats umfassend und persönlich, zugeschnitten auf Ihre Anliegen. Als Urkundspersonen sind wir spezialisiert im Erstellen sämtlicher öffentlicher Urkunden, Verträge aller Art im Privatrecht und beglaubigen Ihre Dokumente und Unterschriften. Zudem unterstützen wir Sie beim jeweiligen Verkehr mit Ämtern und Behörden. Wir wahren die Interessen unserer Klienten stets unparteiisch und diskret. Unsere Fachkenntnisse liegen insbesondere in den folgenden Bereichen des schweizerischen Privatrechtes:
Sachenrecht
Grundstückkaufverträge, Schenkungs- und Tauschverträge, Versteigerungen, Grundpfandverträge, Begründung und Abänderung von Stockwerkeigentum, Dienstbarkeitsverträge, Grenzmutationen und Parzellierungen, Baurechtsverträge, also alle sachenrechtlichen Geschäfte und Urkunden.
Personen- und Familienrecht
Vereins- und Stiftungsgründungen, Eheverträge, Konkubinatsverträge, Partnerschaftsverträge und Vorsorgeaufträge.
Erbrecht
Testamente, Erbverträge, Nachlassabwicklungen, Inventare, Erbschaftsverwaltungen, Willensvollstreckermandate, Erbteilungen sowie sämtliche lebzeitigen Übertragungen wie Schenkungen und Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft.
Gesellschaftsrecht
Gründung von Gesellschaften, Fusionen und andere Umstrukturierungen, Kapitalerhöhungen und –herabsetzungen, Unternehmensübernahmen, Liquidationen und alle anderen möglichen Mutationen von Gesellschaften und Nachfolgeregelungen.
Steuerrecht
Unsere Haupttätigkeit umfasst vor allem die Beratung in den Bereichen Grundstückgewinnsteuer, Handänderungssteuer, Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer. Wir beraten Sie aber im Rahmen unserer Geschäfte auch über private und unternehmerische steuerliche Folgen.
Beglaubigungen
Wir beglaubigen Unterschriften und Dokumente aller Art in deutsch, französisch, italienisch und englisch.
Bitte beachten Sie, dass für Beglaubigungen immer das Dokument im Original resp. die Unterschrift im Original vorgelegt werden muss. Zudem muss für die Beglaubigung von Unterschriften stets ein gültiges Ausweisdokument (Identitätskarte oder Pass) im Original vorgelegt werden.
Die Bearbeitungszeit für Beglaubigungen beträgt 1 Tag. Sie können das für die Beglaubigung benötigte Dokument ohne Termin vorbeibringen und am folgenden Tag wieder abholen.